Klassische Tätigkeiten

 

Unter den klassischen Tätigkeiten verstehen wir solche Tätigkeiten, die wir als Steuerberater-Kanzlei wiederkehrend und oft auch in einem regelmäßigen Rhythmus für unsere Mandanten übernehmen.

Bei Privatpersonen etwa ist die Erstellung der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung eine solche klassische Tätigkeit.

Für Unternehmen, Handwerker, Freiberufler, Vereine und Stiftungen übernehmen wir neben der Erstellung sämtlicher Steuererklärungen auch typischerweise die laufende Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung sowie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Nach dem Ende des Geschäftsjahres erstellen wir Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Ihren Jahresabschluss und übernehmen auf Wunsch auch eine eventuelle, gesetzlich vorgesehene Offenlegung bestimmter Elemente des Rechnungswesens.

Diese klassischen Tätigkeiten sind dabei jedoch keine bloßen Routine-Tätigkeiten, sondern erfordern eine hohe Aufmerksamkeit und gut ausgebildete, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein gut funktionierendes Rechnungswesen ist einer der grundlegenden Erfolgsfaktoren eines Unternehmens und erfordert daher eine sorgfältige Pflege. Auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist viel mehr als ein bloßes Erfassen von Daten; neben steuerrechtlichen Aspekten müssen umfangreiche sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden.

Zu unseren klassischen Tätigkeitsbereichen zählen insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Steuererklärungen aller Art
  • Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchhaltung
  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen
  • Offenlegung von Abschlüssen im Unternehmensregister
  • Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen
  • Begleitung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger

Bitte sprechen Sie uns an. Gerne reden wir über Ihre individuellen Bedürfnisse und die dazu passenden maßgeschneiderten Lösungen.